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Zugang zum Universitätsnetz mittels VPN-Client:

Alle Angehörigen der Montanuniversität (Bedienstete und Studierende) haben die Möglichkeit sich mittels VPN (Virtual Private Network)-Software ins Netzwerk der Universität einzuwählen. Dadurch ist es zum Beispiel möglich diverse Bibliotheksdienste auch von ausserhalb der Universität zu nutzen. Um sich mittels VPN-Software verbinden zu können müssen Sie bereits über eine aktive Internetverbindung verfügen.

Jeder Studierende erhält automatisiert mit der Inskription einen MU-Account mit VPN-Zugang.

Bedienstete erhalten seit 25.02.2009 mit dem MU-Account (p-nummer) automatisiert einen VPN-Zugang. Ein MU-Account kann per Call-Center-Datenbank beantragt werden und setzt vorraus, dass der Bedienstete bereits einen MUonline-Account besitzt.

Bitte beachten Sie vor der erstmaligen Nutzung des VPN-Zuganges die unten angeführten Netzwerksicherheitsrichtlinien des ZID für Remote-Access-Verbindungen. Eine Zuwiderhandlung führt zum Entzug der Zugangsberechtigung; siehe BBO des ZID.

Der Download der folgenden Files ist nur Universitätsangehörigen möglich, die einen zentralen MU-Account besitzen. Für Bedienstete entspricht der Login der p-Nummer (Achtung: Kennwort entspricht nicht dem MU-Online Account). Für Studierende entspricht der MU-Account dem MU-Online Account (Matrikelnummer inklusive Kennwort).

Installationsanleitungen:

VPN-Clientsoftware:

Die VPN-Software steht jedem Angehörigen der Montanuniversität zur Verfügung. Die Weitergabe, dauerhafte Speicherung sowie Vervielfältigung ist ausdrücklich NICHT gestattet. Bitte entfernen sie das Installationsfile nach erfolgter Installation unverzüglich von Ihrem Computer.

 

VPN-Profil:

Die Weitergabe sowie Vervielfältigung des VPN-Profiles ist ausdrücklich NICHT gestattet.

Netzwerksicherheitsrichtlinien für Remote-Access-Verbindungen:

Für einen Remotezugriff (per VPN, usw..) auf das Netzwerk der Montanuniversität gelten folgende Benutzerauflagen:

  • Das Betriebsystem muss mit den aktuellsten Updates versehen sein.
  • Auf dem verbindenden Computer muss ein Virenscanner installiert sein der über die aktuellsten Virendefinitionen verfügt. Die Antivirussoftware muss periodisch das System auf Viren untersuchen.
  • Der verbindende Computer darf selbst nicht als Server fungieren der Remote-Dienste, in welcher Form auch immer, anbietet. Diese Richtlinie bezieht sich auch auf Filesharingsoftware (P2P ..) jeglicher Art. Filesharingsoftware ist vor dem Aufbau der Remote-Verbindung zu deaktivieren.
  • Die Zugangsdaten und Konfigurationsfiles für einen Remote-Zugriff dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
  • Bei einer aktiven, bestehenden Remote-Verbindung darf der Computer nicht anderen Personen zur Verfügung gestellt werden. Die Verbindung ist vorher zu trennen.


Bei Zugriffsproblemen auf Bibliotheksressourcen


ACHTUNG! Sollte es beim Zugriff auf Datenbanken oder Volltextzeitschriften der Universitätsbibliothek Schwierigkeiten geben, ändern Sie bitte ihre Proxyeinstellungen folgendermaßen:

 
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