Studium
Doktoratsstudium
Die Richtlinien für Fachhochschul-AbsolventInnen
|
Richtlinien
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Lehrveranstaltung (LV) | ECTS | Stunden | Art der LV |
| Mathematik II | 6 | 4 | VO |
| Statistik | 3 | 2 | VO |
| Chemie I | 6 | 4 | VO |
| Chemie II | 3 | 2 | VO |
| Physik I | 6 | 4 | VO |
| Physik II | 3 | 2 | VO |
| Rechenübungen zu Physik II | 1 | 1 | UE |
| Übungen zu Allgemeine technische Mechanik I | 2 | 2 | UE |
| Allgemeine technische Mechanik I | 4,5 | 3 | VO |
| Gesamt | 34,5 | 24 |
Für FH-Absolventen / FH-Absolventinnen mit einem Studium mit einer Gesamtdauer von 10 Semestern können die Übungen entfallen.
Die fachspezifischen Ergänzungsfächer dienen der Einführung in die wissenschaftliche Methodik des gewählten Studiums. Sie sind – nach Stellungnahme eines geeigneten Gutachters / einer geeigneten Gutachterin – vom Monokratischen Studienrechtlichen Organ individuell für den Studierenden / die Studierende festzulegen. Als Lehrveranstaltungen kommen vor allem die Lehrveranstaltungen des dritten Studienabschnittes eines Diplomstudiums oder Lehrveranstaltungen eines Masterstudiums an der Montanuniversität in Frage.
Für FH-Absolventen / FH-Absolventinnen mit einem Studium mit einer Gesamtdauer von 8 Semestern sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 12 ECTS Punkten festzulegen.
Für FH-Absolventen / FH-Absolventinnen mit einem Studium mit einer Gesamtdauer von 10 Semestern können Auflagen aus diesem Bereich entfallen, wenn die Vorbildung aus dem FH-Studium als ausreichend beurteilt wird.
Für die Vertiefung des Wissens ist es erforderlich, daß die FH-Absolventen / FHAbsolventinnen eine Studienarbeit durchführen, in der sie ihre Fähigkeiten zum methodischen wissenschaftlichen Arbeiten unter Anleitung nachweisen. Das Thema soll dem Thema der Dissertation nahe stehen. Es ist vom Monokratischen Studienrechtlichen Organ nach Anhörung des Betreuers / der Betreuerin der Doktorarbeit festzulegen. Die Arbeit soll in drei Monaten abgeschlossen werden können und umfasst 13,5 ECTS Punkte. Der / die Beurteilende wird vom Monokratischen Studienrechtlichen Organ nach Rücksprache mit dem Betreuer / der Betreuerin festgelegt.
Leoben am 19.04.2011, R. Danzer



