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Richtlinien für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Fachhochschulstudien für die Zulassung zum Doktoratsstudium an der Montanuniversität Leoben
Vorbemerkung: Die Montanuniversität Leoben ist bestrebt, qualifizierte Absolventen / Absolventinnen facheinschlägiger Fachhochschulstudien für ein Doktoratsstudium an der Montanuniversität Leoben zu gewinnen.
Studien an Fachhochschulen vermitteln aber weniger Grundlagen- und methodisches Wissen als die Studien an der Montanuniversität. Daher sind sie auch kürzer und es fehlt ihren Absolventen / Absolventinnen an Wissen und solchen Fähigkeiten, die gerade für ein Doktoratsstudium besonders wichtig sind. Eine Gleichwertigkeit ist daher zunächst nicht gegeben und eine automatische Zulassung zum Doktoratsstudium nicht möglich. Eine Zulassung kann aber nach Behebung dieser Mängel erfolgen. Der Nachweis dazu erfolgt durch die Erfüllung der anschließend definierten Auflagen. (Es gibt Verordnungen des Ministeriums, die das Doktoratsstudium von Absolventen / Absolventinnen technischer Fachhochschulstudiengänge an Technischen Universitäten regeln. Die hier dargestellten Auflagen entsprechen weitgehend den Vorgaben aus den Verordnungen.)
Die Festlegung des individuellen Curriculums für das Doktoratsstudium kann erst nach Erfüllung der Auflagen erfolgen.
Das Gleichwertigkeitsverfahren läuft nach folgenden Richtlinien ab:
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Das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit ist vom Monokratischen Studienrechtlichen Organ durchzuführen (siehe Antragsformular auf Gleichwertigkeit).
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Ein Betreuer / eine Betreuerin (mit venia docendi) und ein Rahmenthema für die vorgesehene Dissertation sind von Anfang an festzulegen.
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Die Auflagen sollen die Defizite aus dem FH-Master- bzw. Diplomstudium ausgleichen und insgesamt 60 ECTS - Punkte (44 Semesterstunden) umfassen. Diese gliedern sich in 34,5 ECTS-Punkte (24 Semesterstunden) aus Grundlagenfächern, mindestens 12 ECTS-Punkte (10 Semesterstunden) aus fachspezifischen Ergänzungsfächern und mindestens 12 ECTS – Punkte (10 Semesterstunden) aus Vertiefungsfächern.
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Die 34,5 ECTS-Punkte (24 Semesterstunden) aus den Grundlagenfächern sollen sicherstellen, dass die Studierenden die wesentlichen naturwissenschaftlich-technischen Grundlagen (Mathematik, Physik, Chemie, Mechanik) beherrschen. Dieses Wissen wird in den Studien der Montanuniversität im gemeinsamen ersten Studienjahr vermittelt. Daher ist in diesem Bereich vor allem das Wissen des gemeinsamen ersten Studienjahres nachzuweisen. Dies soll durch folgende Lehrveranstaltungen geschehen:
| Lehrveranstaltung (LV) |
ECTS |
Stunden |
Art der LV |
| Mathematik II |
6 |
4 |
VO |
| Statistik |
3 |
2 |
VO |
| Chemie I |
6 |
4 |
VO |
| Chemie II |
3 |
2 |
VO |
| Physik I |
6 |
4 |
VO |
| Physik II |
3 |
2 |
VO |
| Rechenübungen zu Physik II |
1 |
1 |
UE |
| Übungen zu Allgemeine technische Mechanik I |
3 |
2 |
UE |
| Allgemeine technische Mechanik I |
4,5 |
3 |
VO |
| Gesamt |
34,5 |
24 |
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Die fachspezifischen Ergänzungsfächer dienen der Einführung in die wissenschaftliche Methodik des gewählten Studiums. Sie sind - nach Stellungsnahme des Betreuers / der Betreuerin - vom Monokratischen Studienrechtlichen Organ individuell für den Studierenden / die Studierende im Ausmaß von 10 Wochenstunden festzulegen. Als Lehrveranstaltungen kommen vor allem die Lehrveranstaltungen des dritten Studienabschnittes eines Diplomstudiums oder Lehrveranstaltungen eines Masterstudiums an der Montanuniversität in Frage.
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Die Vertiefung des Wissens in den Studien der Montanuniversität erfolgt vor allem durch die Diplomarbeit. Es wird daher angestrebt, dass die FH-Absolventen / Absolventinnen zur Vertiefung ihres Wissens eine Studienarbeit durchführen, in der sie ihre Fähigkeit zum methodischen wissenschaftlichen Arbeiten unter Anleitung nachweisen. Das Thema soll dem Thema der Dissertation nahe stehen. Es ist vom Monokratischen Studienrechtlichen Organ nach Anhörung des Betreuers / der Betreuerin der Doktorarbeit festzulegen. Die Arbeit soll in drei Monaten abgeschlossen werden können. Die Beurteilung erfolgt durch den Betreuer / die Betreuerin der Dissertation.
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Die Zulassung zum Doktoratsstudium an der Montanuniversität Leoben erfolgt nach Erfüllung der Auflagen.
O.Univ.Prof. Dr. Wolfhard Wegscheider
(Monokratisches Studienrechtliches Organ)
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