Home arrow Academics arrow Doctoral Program arrow Die Richtlinien für Fachhochschul-AbsolventInnen
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Richtlinien
für die
Feststellung der Gleichwertigkeit
von mindestens 8-semestrigen Fachhochschulstudien
für die
Zulassung zum Doktoratsstudium
an der Montanuniversität Leoben

Vorbemerkung: Die Montanuniversität Leoben ist bestrebt, qualifizierte Absolventen / Absolventinnen facheinschlägiger Fachhochschulstudien für ein Doktoratsstudium an der Montanuniversität Leoben zu gewinnen.

Für ein Doktoratsstudium von FH-Absolventen / FH-Absolventinnen an der Montanuniversität Leoben ist der Erwerb spezieller Grundlagen- und methodischen Wissens erforderlich. Weiters kann – je nach Art des abgelegten FH-Studiums – auch die Notwendigkeit zur Ergänzung der fachspezifischen Ausbildung gegeben sein. Eine Gleichwertigkeit eines Fachhochschulstudiums mit einem Bachelor- / Masterstudium bzw. einem Diplomstudium an der Montanuniversität Leoben liegt daher nicht vor und eine automatische Zulassung von FHAbsolventen / FH-Absolventinnen zum Doktoratsstudium ist somit nicht möglich. Eine Zulassung kann aber erfolgen, wenn die genannten Anforderungen erfüllt werden. Der Nachweis dazu erfolgt durch die Erfüllung der anschließend definierten Auflagen.

Das Gleichwertigkeitsverfahren läuft nach folgenden Richtlinien ab:

  1. Das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit ist vom Monokratischen Studienrechtlichen Organ durchzuführen (siehe Antragsformular auf Gleichwertigkeit).

  2. Ein Betreuer / eine Betreuerin (mit venia docendi) und ein Rahmenthema für die vorgesehene Dissertation sind von Anfang an festzulegen.

  3. Die Auflagen umfassen

    • für Studierende, die ein FH-Studium mit der Gesamtdauer von 8 Semestern absolviert haben, mindestens 60 ECTS Punkte,

    • Für Absolventen/Absolventinnen von Fachhochschul-Studien mit einer ordentlichen Studiendauer von 10 Semestern sind angemessene Auflagen entsprechend den absolvierten Leistungen zu erlassen, wobei auf die, im Vergleich zum Universitätsstudium an der Montanuniversität, geringe Ausbildung in den technisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen Rücksicht genommen werden muss.

     

  4. Die Auflagen gliedern sich in jene für Grundlagenfächer (Punkt 4), fachspezifische Ergänzungsfächer (Punkt 5) und Vertiefungsfächer (Punkt 6).

    Für FH FH-Absolventen / FH-Absolventinnen mit einem Studium mit einer Gesamtdauer von 8 Semestern:

    Lehrveranstaltung (LV) ECTS Stunden Art der LV
    Mathematik II 6 4 VO
    Statistik 3 2 VO
    Chemie I 6 4 VO
    Chemie II 3 2 VO
    Physik I 6 4 VO
    Physik II 3 2 VO
    Rechenübungen zu Physik II 1 1 UE
    Übungen zu Allgemeine technische Mechanik I 2 2 UE
    Allgemeine technische Mechanik I 4,5 3 VO
    Gesamt 34,5 24

    Für FH-Absolventen / FH-Absolventinnen mit einem Studium mit einer Gesamtdauer von 10 Semestern können die Übungen entfallen.

  5. Die fachspezifischen Ergänzungsfächer dienen der Einführung in die wissenschaftliche Methodik des gewählten Studiums. Sie sind – nach Stellungnahme eines geeigneten Gutachters / einer geeigneten Gutachterin – vom Monokratischen Studienrechtlichen Organ individuell für den Studierenden / die Studierende festzulegen. Als Lehrveranstaltungen kommen vor allem die Lehrveranstaltungen des dritten Studienabschnittes eines Diplomstudiums oder Lehrveranstaltungen eines Masterstudiums an der Montanuniversität in Frage.

    Für FH-Absolventen / FH-Absolventinnen mit einem Studium mit einer Gesamtdauer von 8 Semestern sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 12 ECTS Punkten festzulegen.

    Für FH-Absolventen / FH-Absolventinnen mit einem Studium mit einer Gesamtdauer von 10 Semestern können Auflagen aus diesem Bereich entfallen, wenn die Vorbildung aus dem FH-Studium als ausreichend beurteilt wird.

  6. Für die Vertiefung des Wissens ist es erforderlich, daß die FH-Absolventen / FHAbsolventinnen eine Studienarbeit durchführen, in der sie ihre Fähigkeiten zum methodischen wissenschaftlichen Arbeiten unter Anleitung nachweisen. Das Thema soll dem Thema der Dissertation nahe stehen. Es ist vom Monokratischen Studienrechtlichen Organ nach Anhörung des Betreuers / der Betreuerin der Doktorarbeit festzulegen. Die Arbeit soll in drei Monaten abgeschlossen werden können und umfasst 13,5 ECTS Punkte. Der / die Beurteilende wird vom Monokratischen Studienrechtlichen Organ nach Rücksprache mit dem Betreuer / der Betreuerin festgelegt.

Leoben am 19.04.2011, R. Danzer