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Auslandssemester
Erasmus Studierendenaufenthalt
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Erasmus Studierendenaufenthalt | Erasmus Studierendenaufenthalt |
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Erasmus Studierenden Mobilität Alle ordentlichen Studierenden, die folgende Kriterien erfüllen, können für Aufenthalt an den ERASMUS-Partnerinstitutionen einen ERASMUS Antrag stellen:
- zumindest Grundkenntnisse der Sprache des Gastlandes
- für die Partnerinstitutionen in Skandinavien, in den osteuropäischen Ländern, Griechenland und der Türkei sind Englischkenntnisse ausreichend
Den Vorgaben der Europäischen Kommission entsprechend ist Mobilität in das Herkunftsland möglich (z.B. SüdtirolerInnen nach Italien). Bei der Auswahl soll der Mobilität in das Herkunftsland allerdings die niedrigste Priorität eingeräumt werden. ERASMUS-Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen Studierende können für ihren Auslandsaufenthalt Sonderzuschüsse aus EU-Mitteln beantragen, wenn die erhöhten Kosten nicht aus anderen Quellen bedeckt werden können:
Termine für die Bewerbung Für das Wintersemester 3 Wochen vor dem Ende der Einreichfrist der jeweiligen Partneruniversität, spätestens jedoch 1. Juni d.J.; für das Sommersemester Wochen vor dem Ende der Einreichfrist der jeweiligen Partneruniversität, spätestens jedoch 15. Oktober d.J.; Achtung: Bewerber für das Sommersemester bei Partneruniversitäten mit Studienbeginn im Jänner des Folgejahres: 30. Juni Formulare für die Bewerbung (Abgabe im Büro für Internationale Beziehungen, Frau Irene Bauer) Bewerbungsformulare, welche an die Partneruniversität geschickt werden (sofern die Partneruniversität nicht eigene Formulare anbietet): - ECTS-Student Application Form - ECTS-Learning Agreement - ECTS-Transcript of Records der bisher erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen (Englisch oder Deutsch, je nachdem, für welche Institution Sie sich bewerben) - Tabellarischer Lebenslauf in Englisch oder Deutsch (je nachdem, für welche Institution Sie sich bewerben) - Motivationsschreiben Bewerbung Erasmus Stipendium • Student Application Form • Antrag - Anerkennung - Studienerfolgsnachweis Mindeststudienleistung für den Mobilitätszuschuss:
3 ECTS-Anrechnungspunkte pro Monat oder 6 Semesterstunden (bei einem Studienaufenthalt bis zu 5 Monaten), 12 Semesterstunden (bei einem Studienaufenthalt von 6 bis 10 Monaten) bzw. 18 Semesterstunden (11, 12 Monate); für Diplom/ Masterarbeiten / Dissertationen ist eine Bestätigung durch den / die BetreuerIn notwendig. Unabhängig von dieser Rückforderungsgrenze für den Mobilitätszuschuss sollten Sie Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-Anrechnungspunkte pro Semester erbringen. 30 ECTS-Anrechnungspunkte entsprechen der Studienleistung eines Semesters, ein Semester an der Gastinstitution ersetzt dann auch den gesamten Arbeitsanfall eines Semesters an der Heimatinstitution (Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Heimatinstitution verpflichtet ist, die lt. Gültigem Learning Agreement absolvierten Lehrveranstaltungen anzuerkennen! Da der Erasmus-Studienaufenthalt integrierter Teil des Studienprogramms an der Heimatinstitution sein muss und durch den Erasmus-Aufenthalt keine Studienzeit verloren gehen darf, müssen die im Learning Agreement enthaltenen Lehrveranstaltungen für das Studium an der Heimatinstitution anrechenbar sein und der damit verbundene „Workload“ jenem entsprechen, welchen die/der Studierende in einem gleich langen Studienzeitraum an der Heimathochschule zu bewältigen gehabt hätte („no loss of progress“ Prinzip). Kurse, die nicht integrierter Teil des Studienprogramms an der Heimathochschule sind, können mit den entsprechenden Credits im „Transcript of Records“ enthalten sein, sind jedoch für die Anerkennung des Erasmus-Aufenthalts nicht relevant. Sie fallen daher auch nicht unter die zu erbringende Studienleistung für die Mindestleistung. Derartige ergänzende Studienleistungen sollten jedoch im Diploma Supplement vermerkt werden.).
Nach Auswahl der Studierenden für ein Auslandssemester werden diese mit Hilfe der Datenbank ERASMUS-Online nominiert. Sie erhalten danach eine E-Mail mit einem Registrierungscode für die Datenbank ERASMUS-Online. Mit diesem Registrierungscode müssen Sie sich in ERASMUS-Online anmelden und Ihre Daten vervollständigen. Vertrag Frühestens 45 Tage vor dem geplanten Antritt des ERASMUS Aufenthaltes liegt dann der Studierendenvertrag in der Datenbank für Sie bereit. Der Vertrag kann entweder • in der Datenbank elektronisch signiert werden oder • ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben (2-fach!!!) und eingeschrieben an das ERASMUS Referat des ÖAD (z.Hd. Irene Bauer, Peter-Tunner-Straße 27, 8700 Leoben) gesendet werden. StudienbeihilfenbezieherInnen Die Studienbeihilfe kann für die Dauer des ERASMUS Aufenthalts weiterbezogen werden. StudienbeihilfenbezieherInnen, die sich im zweiten Studienabschnitt oder mind. im 3. Semester des Bachelorstudiums befinden, müssen außerdem termingerecht um die zusätzliche Beihilfe für ein Auslandsstudium ansuchen. Das Erasmus-Referat des ÖAD zahlt StudienbeihilfenbezieherInnen, die Auslandsstudienbeihilfe beziehen, ein Top-Up aus (= Ausgleichszahlung, wenn die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde niedriger als der Erasmus-Mobilitätszuschuss ist). Formulare und nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Stipendienstelle Graz, Metahofgasse 30, 8020 Graz Während des Studienaufenthaltes
Sollte Ihr ursprüngliches Learning Agreement nicht mehr an der Gastinstitution auffindbar sein, kann eine Kopie davon von uns übermittelt werden. Falls sich Änderungen in Ihrem Lehrveranstaltungsprogramm ergeben, müssen Sie diese binnen 1 Monat nach Aufnahme des Studiums bekannt geben. Das dazu notwendige Formular („Änderung des vorgeschlagenen Studienprogrammes / Changes to original proposed Study Programme / Learning Agreement“) muss von der Gastinstitution unterschrieben und per Fax oder per E-Mail an Internationale Beziehungen (Fax: +43 3842 402 7202, irene.bauer@unileoben.ac.at weitergeleitet werden.
Fragen zur Voraus-/Anerkennung und zur Abänderung/Ergänzung des Vorausanerkennungsbescheides richten Sie bitte direkt an Ihre/n die für Anrechnungsfragen zuständige Person Ihrer Studienrichtung.
Den Verlängerungsantrag finden Sie im Erasmus-Online. Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Verlängerungsantrag gemeinsam mit dem neu ausgefüllten und auch von der Gastinstitution unterzeichneten Learning Agreement an das Büro für Internationale Beziehungen. Nach Beendigung des Aufenthaltes
Abgabe der Aufenthaltsbestätigung
Studierendenbericht in ERASMUS Online
Eine Kopie des Formulars "Antrag-Anerkennung-Studienerfolgsnachweis"), unterzeichnet durch den Studiengangsbeauftragten.
Kopie vom Zeugnis der Partneruniversität |



