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Erasmus Studierendenaufenthalt Print
Erasmus Studierenden Mobilität

Alle ordentlichen Studierenden, die folgende Kriterien erfüllen, können für Aufenthalt an den ERASMUS-Partnerinstitutionen einen ERASMUS Antrag stellen:
  • Studierende müssen sich bei Antritt des Auslandsaufenthaltes mind. im 3. Semester der für ERASMUS relevanten Studienrichtung befinden (Auszug aus den Richtlinien der LLP-Nationalagentur: Studierende müssen zum Zeitpunkt des Antritts des ERASMUS Studienaufenthaltes zumindest das 1. Jahr ihres Grundstudiums absolviert haben. D. h., dass Studierende bei Antritt des Studienaufenthaltes mind. 60 ECTS-Anrechnungspunkte erfolgreich absolviert haben müssen)
  • Aufenthaltsdauer: mind. 3 bis max. 12 Monate
  • Zweck: Vollzeitstudium, Teile der Diplom-/ Masterarbeit oder Dissertation
  • Sprachkenntnisse:
- zumindest Grundkenntnisse der Sprache des Gastlandes
- für die Partnerinstitutionen in Skandinavien, in den osteuropäischen Ländern, Griechenland und der Türkei sind Englischkenntnisse ausreichend
  • Staatsbürgerschaft eines EU/ EWR- Staates oder der Türkei ODER
  • Anerkennung als Flüchtling bzw. Staatenlose ODER
  • zum Zeitpunkt des Antritts des ERASMUS-Studienaufenthalts als ständig in Österreich wohnhaft anerkannt sind (der Wohnsitz in Österreich muss ununterbrochen über die letzten 5 Jahre anhand eines Meldezettels nachgewiesen werden)
  • vorher kein ERASMUS Studienaufenthalt
  • Weiters muss ein bilaterales Abkommen zwischen der Heimat- und Gastinstitution (siehe Partnerinstitutionen) bestehen.

Den Vorgaben der Europäischen Kommission entsprechend ist Mobilität in das Herkunftsland möglich (z.B. SüdtirolerInnen nach Italien). Bei der Auswahl soll der Mobilität in das Herkunftsland allerdings die niedrigste Priorität eingeräumt werden.
ERASMUS-Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Studierende können für ihren Auslandsaufenthalt Sonderzuschüsse aus EU-Mitteln beantragen, wenn die erhöhten Kosten nicht aus anderen Quellen bedeckt werden können:
  • Studierende mit besonderen Bedürfnissen (Hör-, Seh- oder Gehbehinderung, etc.)
  • Studierende mit Kind
Bitte informieren Sie sich im Büro für Internationale Beziehungen.

Termine für die Bewerbung
Für das Wintersemester 3 Wochen vor dem Ende der Einreichfrist der jeweiligen Partneruniversität, spästens jedoch 1. Juni d.J.;
für das Sommersemester Wochen vor dem Ende der Einreichfrist der jeweiligen Partneruniversität, spästens jedoch 15. Oktober d.J.;
Achtung: Bewerber für das Sommersemester bei Partneruniversitäten mit Studienbeginn im Jänner des Folgejahres: 30. Juni

Formulare für die Bewerbung

Student Application Form
Antrag - Anerkennung - Studienerfolgsnachweis
Mindeststudienleistung für den Mobilitätszuschuss:
3 ECTS-Anrechnungspunkte pro Monat oder
6 Semesterstunden (bei einem Studienaufenthalt bis zu 5 Monaten),
12 Semesterstunden (bei einem Studienaufenthalt von 6 bis 10 Monaten) bzw.
18 Semesterstunden (11, 12 Monate);
für Diplom/ Masterarbeiten / Dissertationen ist eine Bestätigung durch den / die BetreuerIn notwendig.

Unabhängig von dieser Rückforderungsgrenze für den Mobilitätszuschuss sollten Sie Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-Anrechnungspunkte pro Semester erbringen. 30 ECTS-Anrechnungspunkte entsprechen der Studienleistung eines Semesters, ein Semester an der Gastinstitution ersetzt dann auch den gesamten Arbeitsanfall eines Semesters an der Heimatinstitution (Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Heimatinstitution verpflichtet ist, die lt. Gültigem Learning Agreement absolvierten Lehrveranstaltungen anzuerkennen! Da der Erasmus-Studienaufenthalt integrierter Teil des Studienprogramms an der Heimatinstitution sein muss und durch den Erasmus-Aufenthalt keine Studienzeit verloren gehen darf, müssen die im Learning Agreement enthaltenen Lehrveranstaltungen für das Studium an der Heimatinstitution anrechenbar sein und der damit verbundene „Workload“ jenem entsprechen, welchen die/der Studierende in einem gleich langen Studienzeitraum an der Heimathochschule zu bewältigen gehabt hätte („no loss of progress“ Prinzip). Kurse, die nicht integrierter Teil des Studienprogramms an der Heimathochschule sind, können mit den entsprechenden Credits im „Transcript of Records“ enthalten sein, sind jedoch für die Anerkennung des Erasmus-Aufenthalts nicht relevant. Sie fallen daher auch nicht unter die zu erbringende Studienleistung für die Mindestleistung. Derartige ergänzende Studienleistungen sollten jedoch im Diploma Supplement vermerkt werden.).
Einige Partneruniversitäten haben auch eigene Formulare für die Bewerbung bzw. muss man sich auch online bewerben.

Nach Auswahl der Studierenden für ein Auslandssemester werden diese Mit Hilfe der Datenbank ERASMUS-Online nominiert.

Sie erhalten danach eine E-Mail mit einem Registrierungscode für die Datenbank ERASMUS-Online. Mit diesem Registrierungscode müssen Sie sich in ERASMUS-Online anmelden und Ihre Daten vervollständigen.

Frühestens 45 Tage vor dem geplanten Antritt des ERASMUS Aufenthaltes liegt dann der Studierendenvertrag in der Datenbank für Sie bereit.

Der Vertrag kann entweder
• in der Datenbank elektronisch signiert werden oder
• ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben (2-fach!!!) und eingeschrieben an das ERASMUS Referat des ÖAD (z.Hd. Helene Perci, Franz Josef Straße 18, 8700 Leoben) gesendet werden.

StudienbeihilfenbezieherInnen
Die Studienbeihilfe kann für die Dauer des ERASMUS Aufenthalts weiterbezogen werden.
StudienbeihilfenbezieherInnen, die sich im zweiten Studienabschnitt oder mind. im 3. Semester des Bachelorstudiums befinden, müssen außerdem termingerecht um die zusätzliche Beihilfe für ein Auslandsstudium ansuchen.
Das Erasmus-Referat des ÖAD zahlt StudienbeihilfenbezieherInnen, die Auslandsstudienbeihilfe beziehen, ein Top-Up aus (= Ausgleichszahlung, wenn die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde niedriger als der Erasmus-Mobilitätszuschuss ist).

Formulare und nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Stipendienstelle Graz, Metahofgasse 30, 8020 Graz


Während des Studienaufenthaltes
  • Learning Agreement
Wenn Ihnen das ursprüngliche Learning Agreement (= vorgeschlagenes Studienprogramm lt. Ihrem ECTS/ ERASMUS Antrag im TUGonline) vor Ihrem Auslandsaufenthalt NICHT von Ihrer Gastinstitution unterschrieben zugeschickt wurde, lassen Sie dieses bitte vor Ort von der Gastinstitution unterschreiben und per Fax oder per E-Mail an unser Büro schicken.
Sollte Ihr ursprüngliches Learning Agreement nicht mehr an der Gastinstitution auffindbar sein, kann eine Kopie davon von uns übermittelt werden.
Falls sich Änderungen in Ihrem Lehrveranstaltungsprogramm ergeben, müssen Sie diese binnen 1 Monat nach Aufnahme des Studiums bekannt geben. Das dazu notwendige Formular („Änderung des vorgeschlagenen Studienprogrammes / Changes to original proposed Study Programme / Learning Agreement“) muss von der Gastinstitution unterschrieben und per Fax oder per E-Mail an unser Büro weitergeleitet werden.
  • Vorausanerkennungsbescheid
Parallel zu den Änderungen (= andere oder zusätzliche Prüfungen geplant sind) im Learning Agreement müssen diese auch entsprechend im Vorausanerkennungsbescheid abgeändert/ergänzt werden.

Fragen zur Voraus-/Anerkennung und zur Abänderung/Ergänzung des Vorausanerkennungsbescheides richten Sie bitte direkt an Ihre/n die für Anrechnungsfragen zuständige Person Ihrer Studienrichtung.
  • Verlängerung
unter folgenden Voraussetzungen kann man um eine Verlängerung des ERASMUS Studienaufenthaltes ansuchen:
  • studienbezogene Begründung
  • nur einmal im Studienjahr möglich
  • bezuschussbarer Verlängerungszeitraum darf nicht länger sein, als der ursprünglich zuerkannte Stipendienzeitraum (d.h. für darüber hinausgehende Verlängerungsmonate wird jedenfalls nur der ERASMUS Status zuerkannt)
  • Gesamtaufenthaltsdauer von 12 Monaten darf nicht überschritten werden
  • Verlängerungsantrag muss mindestens 4 Wochen vor Ende des ursprünglichen Vertragszeitraumes vorliegen.
  • Auszahlungen können erst dann erfolgen, wenn die Vereinbarung für den Verlängerungszeitraum elektronisch signiert oder zweifach ausgedruckt und unterschrieben im ERASMUS Referat Leoben eingelangt ist.
  • Bei fristgerechter Beantragung garantiert die Nationalagentur die Verlängerung des ERASMUS Status, Mobilitätszuschüsse für Verlängerungen können jedoch nur nach Verfügbarkeit budgetärer Mittel zuerkannt werden.
Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes muss das Learning Agreement neu ausgestellt und unterschrieben werden (Ausnahme: falls eine Verlängerung nur aus der Verschiebung eines Prüfungstermins ohne inhaltliche Änderungen des Learning Agreements erfolgt, kann das Ausstellen eines neuen Learning Agreements unterbleiben).
Den Verlängerungsantrag finden Sie im Erasmus-Online.
Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Verlängerungsantrag gemeinsam mit dem neu ausgefüllten und auch von der Gastinstitution unterzeichneten Learning Agreement an das Büro für Internationale Beziehungen

Nach Beendigung des Aufenthaltes
  • innerhalb von 4 Wochen nach offiziellem Aufenthaltsende (Enddatum laut Vertrag beachten!)
Abgabe der Aufenthaltsbestätigung
Studierendenbericht in ERASMUS Online
  • innerhalb von 2 Monaten nach offiziellem Aufenthaltsende (Enddatum laut Vertrag beachten!) oder
falls der Auslandsaufenthalt Ende Juni oder später endet, bis spätestens 1. November des gleichen Jahres
Eine Kopie des Formulars "Antrag-Anerkennung-Studienerfolgsnachweis"), unterzeichnet durch den Studiengangsbeauftragten.
(entspricht der Studienleistung eines Semesters).
Ausgefüllter Evaluierungsbogen
  • StudienbeihilfenbezieherInnen müssen sich bezüglich der für den ERASMUS Studienaufenthalt erforderlichen Dokumente mit der Stipendienstelle in Verbindung setzen.