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Richtlinien der Montanuniversität Leoben für die Gestaltung des Doktoratsstudiums:
Auswahl der Fächer und der Lehrveranstaltungen für das individuelle Curriculum
Die Auswahl der Fächer und Lehrveranstaltungen erfolgt auf der Basis des Curriculums der montanistischen Wissenschaften der Montanuniversität Leoben.
- Das Pflichtfach ist das Fach, dem die Dissertation zuzuordnen ist. Es ist vom / von der Studiengangsbeauftragten nach Anhörung des Doktoranden / der Doktorandin und des Betreuers / der Betreuerin zu bestimmen. Als Fächer gelten die von den Habilitierten der Montanuniversität vertretenen Gebiete. Habilitierte Personen sind Universitätsprofessoren / Professorinnen, die zum Zeitpunkt der Zulassung des Doktoranden / der Doktorandin zum Doktoratsstudium berufen sind. Weiters emeritierte oder pensionierte Universitätsprofessoren / Professorinnen, Universitätsdozenten / Dozentinnen oder Privatdozenten / Dozentinnen, die Mitglieder eines Instituts oder Lehrstuhls der Montanuniversität Leoben sind und für ein oder mehrere Fächer die Lehrbefugnis besitzen (Curriculum, Auszug aus §§ 1, 4 (2)).
- Das Wahlfach muss mit der Dissertation in einem thematischen Zusammenhang stehen. Es ist vom / von der Studiengangsbeauftragten nach Anhörung des Doktoranden / der Doktorandin und des Betreuers / der Betreuerin zu bestimmen (Curriculum, § 4 (2)).
- Im Studium sind in beiden Fächern Lehrveranstaltungen von insgesamt mindestens 20 ECTS-Punkten zu absolvieren. Sie sind vom / von der Studiengangsbeauftragten im Einvernehmen mit dem Betreuer / der Betreuerin und dem / der Studierenden festzulegen (Curriculum, § 4 (2)).
- Die Lehrveranstaltungen dienen der Vertiefung des Verständnisses des jeweiligen Fachgebietes und einer Erweiterung des fachlichen Horizontes. Es sind daher für das Doktoratsstudium grundsätzlich keine Lehrveranstaltungen heranzuziehen, die im Curriculum / in den Curricula des / der dem Doktoratsstudium zugrunde liegenden Studiums / Studien (Bakkalaureats-, Master- und Diplomstudien der Montanuniversität Leoben) aufscheint / aufscheinen. Ausnahmen dazu bilden Lehrveranstaltungen des letzten Abschnittes des Diplom- oder Masterstudiums, die aus einer Wahlliste ausgewählt werden können und die vom Studierenden / von der Studierenden im Grundstudium noch nicht gewählt wurden.
- Sollte Wissen aus den oben genannten Grundstudien zur Durchführung einer Dissertation benötigt werden und der Doktorand / die Doktorandin dieses Wissen nicht besitzen, so steht es grundsätzlich in der Selbstverantwortung des / der Studierenden, sich dieses Wissen zu erwerben. Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn die Zulassung zum Doktoratsstudium automatisch erfolgt (z.B. wenn der Doktorand / die Doktorandin sein / ihr Grundstudium an der Montanuniversität absolviert hat oder aufgrund einer Übereinkunft zwischen Universitäten). Erfolgt die Zulassung auf der Basis einer Gleichwertigkeitserklärung von Studien anderer Universitäten mit jenen der Montanuniversität Leoben, so regt die Curriculumskommission an, den Nachweis des Erwerbs dieser fehlenden Kenntnisse als Auflage für die Gleichwertigkeit und damit für die Zulassung zum Doktoratsstudium zu machen.
- Die Teilnahme an Doktorandenseminaren, Privatissima und ähnlichen Lehrveranstaltungen der die Dissertation betreuenden Institute bzw. Lehrstühle ist für Doktoranden / Doktorandinnen selbstverständlich. Im Curriculum sind solche Lehrveranstaltungen daher nicht bzw. nur in Ausnahmefällen im Ausmaß von maximal 4 ECTS–Punkten zu berücksichtigen.
- Allgemeine nicht fachspezifische Vorlesungen, beispielsweise über wissenschaftliche Methoden, Philosophie, Geschichte und Ethik der Forschung können bis zu 6 ECTS-Punkte ausmachen und im Pflichtfach oder im Wahlfach untergebracht werden.
- Auf Wunsch der Studierenden kann das Curriculum auch facheinschlägige Lehrveranstaltungen anderer österreichischer oder anerkannter ausländischer Universitäten enthalten, sofern die Studierenden dort zum Besuch der Vorlesungen und der Prüfungen zugelassen werden. In solchen Fällen liegt es aber in der Verantwortung des / der Studierenden, die Zulassung zur Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen und zur Ablegung der Prüfungen zu erwirken. Die Erlaubnis zur Absolvierung von Lehrveranstaltungen anderer Universitäten ist vom Studiengangsbeauftragten im Voraus durch Bescheid zu erteilen.
Auf die im Curriculum vorgesehen Möglichkeiten zur Anerkennung von Prüfungen anderer Universitäten bzw. anderer wissenschaftlicher Leistungen (insbesondere von Publikationen) als Prüfungen sei auch an dieser Stelle nachdrücklich hingewiesen (Curriculum, § 4).
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