Erasmus-Studierendenpraktika

ERASMUS-STUDIERENDENPRAKTIKA (SMP)

 

Studierende der Montauniversität Leoben haben die Möglichkeit, im Rahmen des Bildungsprogramms für LEBENSLANGES LERNEN ein studienbezogenes ERASMUS Praktikum in Unternehmen im europäischen Ausland zu absolvieren.

Als Aufnahmeeinrichtungen für Studierendenpraktika können nur Unternehmen / Einrichtungen fungieren, die im öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Unternehmensform und Geschäftsbereich, tätig sind. Folgende Einrichtungen / Organisationen sind als Aufnahmeeinrichtungen ausgeschlossen:

• Europäische Einrichtungen

• Organisationen, die EU-Programme verwalten

• Auslandsvertretungen der Herkunftsländer (Botschaften, Konsulate, Kulturinstitute usw.)

Die Suche nach einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung erfolgt durch die Studierenden selbst.

Es gibt zwei Arten von Praktika:
- Pflichtpraktikum (das Praktikum ist im Studienplan verankert)
- Praktikum als sinnvolle Ergänzung des Studiums

Bewerbungsvoraussetzungen
  • Förderungsberechtigt sind ordentliche Studierende der Montanuniversität Leoben
  • Studierende, die bisher noch keinen ERASMUS-Praktikumsaufenthalt absolviert haben
  • Praktikumsdauer muss mindestens 3 ganze Monate, maximal jedoch 12 Monate betragen
  • Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln
  • Anerkennung: Vor Praktikumsbeginn muss ein Antrag auf Anerkennung für Praktika von dem für Anerkennung zuständigen Organ an der Universität (z.B. Curriculumsvorsitzende/r) unterzeichnet werden, in dem das Praktikum als Pflichtpraktikum oder als sinnvolle Ergänzung zum Studium (freiwilliges Praktikum) anerkannt wird.
Pflichtpraktikum: Als Mindestleistung für das Mobilitätsstipendium müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Praktikumsaufenthaltes anerkannt werden. Unabhängig von dieser Rückforderungsgrenze sollte ein Semester dauerndes Praktikum jedoch 30 ECTS-Credits pro Semester erbringen.

Freiwilliges Praktikum: wird im Diploma Supplement vermerkt


Bewerbung und Abgabe folgender Unterlagen im Büro für Internationale Beziehungen:

Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen spätestens 1 Monat vor Praktikumsantritt.


Das Erasmus-Mobilitätsstipendium beträgt je nach Gastland zwischen 283 € und 380 € pro Monat und ist nicht als Vollstipendium zu betrachten, sondern ist ein Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland.
Über eine zusätzliche Finanzierung vonseiten der Aufnahmeeinrichtung müssen sich Studierende selbst erkundigen. Das Mobilitätsstipendium wird unabhängig davon ausbezahlt.

Studierende, die für ein ERASMUS Studierendenpraktikum ausgewählt wurden, werden vom Büro für Internationale Beziehungen in der ERASMUS Online Datenbank nominiert. Die Studierenden erhalten danach ein Nominierungsmail mit der Aufforderung zur Registrierung, die so rasch wie möglich erfolgen soll.
Anschließend erhalten die Studierenden ein Zuerkennungsmail des ERASMUS Referats des ÖAD, in dem sie aufgefordert werden, den Online-Vertrag auszudrucken und unterschrieben (in 3-facher Ausfertigung) an Erasmus-Referat des ÖAD, z.H. Irene Bauer, Peter-Tunner-Straße 27, 8700 Leoben, zu senden. Dies muss VOR Antritt des Praktikums erfolgen.

Ausstellung folgender Unterlagen durch das Unternehmen:

  • Praktikumszeugnis (Transcript of Work): sollte sich inhaltlich mit dem zuvor unterzeichneten Training Agreement decken
  • Aufenthaltsbestätigung (Link im Zuerkennungsschreiben): muss vom Gastunternehmen ausgestellt und unterzeichnet werden und den gesamten geförderten Praktikumszeitraum abdecken. Die Bestätigung muss nach Abschluss des Praktikums beim ERASMUS Referat des ÖAD eingereicht werden.


Änderungen des Training Agreements
Eine allfällige Änderung des Training Agreements ist binnen 1 Monat nach Ankunft der/des Studierenden an der Aufnahmeeinrichtung durchzuführen und von allen Beteiligten zu unterzeichnen.

Verlängerung
Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, sofern der entsprechende Verlängerungsantrag zumindest vier Wochen vor Ende des ursprünglichen Vertragszeitraumes im Büro für Internationale Beziehungen vorliegt und genehmigt wird. Dabei darf der Verlängerungszeitraum nicht länger sein als der ursprünglich zuerkannte Zuschusszeitraum (insgesamt max. 12 Monate).
Bei Verlängerung des Aufenthaltes muss das Training Agreement neu ausgestellt und unterschrieben werden.


Folgende Unterlagen sind innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums beim ERASMUS Referat des ÖAD, (Irene Bauer) einzureichen:

  • Aufenthaltsbestätigung (Link im Zuerkennungsschreiben)
  • Praktikumsbericht in ERASMUS Online (Studierende erhalten am Ende des vorletzten Monats des Aufenthaltes ein Erinnerungsmail zwecks Praktikumsberichterfassung über die online Datenbank)

Folgende Unterlagen sind innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung des Praktikums im Erasmus-Referat des ÖAD Leoben einzureichen:

  • Anerkennungsbescheid in Kopie (das Original benötigt Ihr für die Anerkennung in der Abteilung Studien und prüfung; für PraktikantInnen, die ihr Praktikum Ende Juni oder später beenden, hat die Annerkennung bis spätestens 15. Oktober zu erfolgen.)
  • Praktikumszeugnis (Transcript of Work) in Kopie

 
 

 
Formulare:
Bewerbungsblatt
Trainingsagreement
Antrag auf Anerkennung
Transcript of Work (Praktikumszeugnis)
Aufenthaltsbestätigung
Verlängerungsantrag