Zulassung - Internationale Studierende

Die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Montanuniversität Leoben starten zum Wintersemester und Sommersemester. Es wird empfohlen, das Studium im Wintersemester zu beginnen.

Das Ansuchen um Zulassung muss für internationale Studierende, die ihr Studium an der Montanuniversität Leoben beginnen oder fortsetzen möchten, jedes Jahr für

das Wintersemester bis zum 5. September (Eingangsdatum)

und für

das Sommersemester bis zum 5. Februar (Eingangsdatum)

vollständig mit allen notwendigen Dokumenten gestellt werden. Studierende können sich nur während der Zulassungsfristen anmelden. Für diese Regel gibt es keine Ausnahmen!

Zulassung: Informationen und Anforderungen

Für eine Zulassung zu einem Bachelorstudium ab dem Sommersemester 2019 sind bereits bei der Antragstellung Nachweise über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 zu erbringen.

Folgende Zertifikate werden anerkannt:

  • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch – ÖSD Zertifikat A2
  • Goethe-Institut e. V. – Goethe-Zertifikat A2
  • Deutsche Sprachprüfung der Kultusministerkonferenz, Erste Stufe – DSD I
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang – DSH A2

Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein.

Die Sekundarschulabschlusszeugnisse folgender Personen werden gegenüber den in Österreich ausgegebenen Zeugnissen als gleichwertig behandelt:  

  1. Personen, die diplomatische Privilegien und Immunität in Österreich genießen, und Personen, die sich im Namen der Republik Österreich zum Zeitpunkt des Erhalts ihrer Abschlusszeugnisse im Ausland aufhalten und gleichzeitig diplomatische Privilegien und Immunität genießen, sowie deren Ehegatten und Kinder

  2. akkreditierte Journalisten aus dem Ausland, deren Hauptarbeitsschwerpunkt in Österreich liegt, sowie deren Ehegatten und Kinder

  3. Personen, deren überwiegender Lebensschwerpunkt direkt vor dem Zulassungsantrag seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Österreich liegt oder gegenüber denen, die dies betrifft, mindestens eine Person zum Unterhalt verpflichtet ist

  4. Personen, die ein Stipendium für das gewählte Studienfach erhalten, unabhängig davon, ob dies aus bilateralen Abkommen resultiert oder aus Mitteln einer österreichischen Gebietskörperschaft finanziert wird

  5. Personen mit Sekundarschulabschlusszeugnissen von österreichischen Internationalen Schulen

  6. Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention

  7. Asylbewerber

  8. Staatsangehörige aus Südtirol, Liechtenstein, Luxemburg

Alle Dokumente müssen im Original eingereicht werden, zuerst von der zuständigen Einrichtung im Ausgabeland (Außenministerium) und schließlich von der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausgabeland (Österreichische Botschaft) beglaubigt werden.

Fremdsprachige Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt werden. Auch diese Übersetzungen müssen von der Einrichtung im Ausgabeland und von der österreichischen Vertretungsbehörde beglaubigt werden.

Beglaubigung – Afrika, Indien, Mongolei, Pakistan, Syrien, Iran, Irak:

Dokumente dürfen erst nach einer Überprüfung durch einen Anwalt, der von der österreichischen für das Heimatland zuständigen Botschaft autorisiert wurde, beglaubigt werden. Der Eigentümer der Dokumente muss persönlich bei der Botschaft erscheinen. Daher muss ein Termin vereinbart werden.
Sollte die Absicht bestehen, in Zukunft einen Antrag für ein Visum, eine Aufenthaltsbewilligung etc. zu stellen, empfiehlt es sich, alle notwendigen Dokumente für diesen Zweck vorzulegen und sie zusammen prüfen zu lassen, um Kosten für künftige Vorgänge zu sparen. Zur Identifizierung ist es wichtig, Schuldokumente, Taufschein und Geburtsurkunde vorzulegen.

Der Fragebogen muss vollständig und richtig ausgefüllt und im Original unterzeichnet und eingereicht werden.

Alle relevanten Dokumente müssen im Original und als Kopie vorgelegt werden.

Die Anwaltskosten für die Überprüfung müssen direkt und bar in der Botschaft bezahlt werden.
Der Vorgang der Überprüfung kann mehrere Wochen dauern. Um eine schnelle Verarbeitung zu gewährleisten, ist die Vorlage eines korrekt und vollständig ausgefüllten Fragebogens sowie aller relevanten Dokumente unabdingbar. Falsche oder fehlende Anweisungen oder Dokumente führen zu einer erheblichen Verzögerung des Vorgangs.

In einem der folgenden Länder ausgegebene Originaldokumente müssen nicht beglaubigt werden:

Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn

In einem der folgenden Länder ausgegebene Originaldokumente müssen nur in Form einer Apostille von der jeweiligen Bundesbehörde beglaubigt werden:

Albanien, Andorra, Angola, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Belize, Botswana, Brunei Darussalam, China (nur die Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao), Costa Rica, Dänemark, Dominica, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Georgien, Grenada, Griechenland, Guyana, Honduras, Indien, Irland, Island, Israel, Japan, Kasachstan, Kolumbien, Republik Korea, Lesotho, Lettland, Liberien, Litauen, Luxemburg, Malawi, Malta, Marshallinseln, Mauritius, Mexico, Moldawien, Monaco, Mosambik, Namibia, Neuseeland, Niue, Panama, Peru, Portugal, Russland, Saint Kitts und Nevis (Saint Christopher und Nevis), Salomoninseln, Samoa, San Marino, São Tomé und Principe, Schweiz, Seychellen, Spanien, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Surinam, Swasiland, Tonga, Trinidad und Tobago, Türkei, Ukraine, Vanuatu, Venezuela, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Weißrussland, Zimbabwe, Zypern

Die Montanuniversität Leoben vermittelt keine Plätze in Studentenwohnheimen. Adressen von Studentenwohnheimen erhalten Sie hier.

Die Montanuniversität Leoben kann keine Stipendien für internationale Studierende vergeben, sondern nur eine (teilweise) Rückerstattung des Studienbeitrags gewähren, wenn die Anforderungen erfüllt sind (siehe Studienbeitrag).

Weitere Informationen zu Stipendien erhalten Sie bei der österreichischen Botschaft in Ihrem Heimatland. Alternativ können Sie sich an die Österreichische Austauschdienst-GmbH (OeAD GmbH) wenden.