Beurlaubung vom Studium

Ein Antrag auf Beurlaubung vom Studium kann aus einem der folgenden Gründe eingebracht werden:

  • Leistung eines Präsenz-, oder Ausbildungs- oder Zivildienstes (Einberufungsbescheid)
  • Erkrankung, die nachweislich den Studienfortschritt hindert (Bestätigung Facharzt)
  • Schwangerschaft (Bestätigung Facharzt)
  • Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten (Meldezettel und Geburtsurkunde der zu Betreuenden, eigener Meldezettel und Geburtsurkunde und eidesstattliche Erklärung)
  • Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres (entsprechende Bestätigung)
  • vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung (Behindertenpass des Bundessozialamtes über mind. 50% Behinderung)
  • Studien- bzw Forschungsaufenthalt im Ausland (entsprechende Bestätigung)
  • Sonstige besondere soziale Gründe (entsprechende Nachweise)

Die in Klammern angegebenen Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

Antragstellung

Die Beurlaubung ist spätestens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt der Beurlaubungsgründe, "Erkrankung", "Schwangerschaft", "Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten" oder "vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung" kann der Antrag auf Beurlaubung aber auch während des Semesters gestellt werden. (§67 Abs. 2 UG 2002).

Das Beurlaubungsformular und die entsprechenden Nachweise und Bestätigungen sind unterschrieben per E-Mail oder per Post an das SSC zu senden oder persönlich an der Rezeption des Study Support Center abzugeben.

E-Mail:

Adresse: Montanuniversität Leoben, Study Support Center, Franz-Josef-Straße 18, 8700 Leoben

Auswirkungen der Beurlaubung

Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten sowie künstlerischer Master- und Diplomarbeiten ist unzulässig (§67 Abs. 3 UG 2002).

Beurlaubte Studierende müssen keinen Studienbeitrag bezahlen. Da Studierende während einer Beurlaubung verpflichtet sind, die Fortsetzung des Studiums zu melden und somit Mitglied der ÖH bleiben, müssen beurlaubte Studierende den ÖH-Beitrag für die beurlaubten Semester bezahlen.

Weitere Informationen

Study Support Center

ssc(at)unileoben.ac.at

+43 3842 402-7410

ssc.unileoben.ac.at

Rezeptionszeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr