Qualifikation „Abfallbeauftragter“ am Lehrstuhl AVAW

 

Der Lehrstuhl AVAW ist bemüht, den Studierenden an der MUL ein großes Angebot an unterschiedlichen Lehrveranstaltungen und Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten.

Mit dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (vormals Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) wurde der lehrveranstaltungsspezifische Rahmen für die gegenständliche Qualifikation zum Abfallbeauftragten gem. § 11 AWG 2002 abgestimmt und offiziell vereinbart.

 

Was ist ein „Abfallbeauftragter“?

In Betrieben mit mehr als 100 Mitarbeiter:innen schreibt der Gesetzgeber mit dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 § 11 die Bestellung einer:s Abfallbeauftragten vor. Diese:r hat u.a. die Einhaltung aller abfallrechtlichen Vorschriften und Bescheide zu überwachen. Des Weiteren obliegt ihr:m die Beratung der:s Betriebsinhaber:in in allen abfallwirtschaftlichen Belangen, wie z.B. Kostenkalkulation für Abfallbehandlungen, erzielbare Erlöse für Altstoffe und die Erstellung bzw. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes.

 

Wer kann die Qualifikation erlangen?

Grundsätzlich können alle Studierenden der MUL die Qualifikation zum Abfallbeauftragten erlangen
Die Person muss vor dem Antritt zur schriftlichen Prüfung nachweisen, dass alle vorausgesetzten Fächer (siehe „Voraussetzungen“) positiv absolviert sind.

Die Qualifikation ist vorwiegend an die Inhalte der Studienrichtung „Industrielle Umweltschutz- und Verfahrenstechnik“ (auslaufend) bzw. Studienrichtungen „Umwelt- und Klimaschutztechnik“ sowie „Recyclingtechnik“ ausgerichtet.

Da bei der Abwicklung auf die lehrstuhleigenen Strukturen zurückgegriffen wird, fallen für Studierende keine Kosten an.

 

Warum die Qualifikation?

Mit dem Zertifikat erfolgt ein weiterer Nachweis zur Befähigung und praxisnahen Ausbildung im abfall- und umwelttechnischen Bereich. Neben den verbesserten Chancen beim Bewerb um Praktikums- und Arbeitsstellen während des Studiums stellt das Zertifikat natürlich auch eine sinnvolle Ergänzung zum abgeschlossenen Studium dar.

 

Prüfungsmodus

Nach dem positiven Abschluss aller, für die Erlangung der Qualifikation notwendigen Voraussetzungen, ist eine schriftliche Prüfung abzulegen. 

Bei positiver Beurteilung der Prüfung wird vom Sekretariat des Lehrstuhls AVAW ein schriftlicher Qualifikationsnachweis ausgestellt.

Fragenkatalog

Zur Vorbereitung auf die Prüfung steht ein Fragenkatalog mit relevantesten Fragen zu den vorausgesetzen Lehrveranstaltungen zur Verfügung. 

Der Fragenkatalog wird nach der offiziellen Anmeldung in Papierform zur Verfügung gestellt.
Der Katalog muss persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls AVAW oder bei Herrn Ass.Prof. Renato Sarc abgeholt werden (Vorabstimmung per Mail ist bitte erwünscht). 
Bei der Abholung des Katalogs ist eine Geheimhalteerklärung zu unterschreiben.

Dieser Fragenkatalog muss nach der Prüfung wieder zurückgegeben werden!