Voraussetzungen

 

Folgende Lehrveranstaltungen (Prüfungen) müssen positiv absolviert sein, damit man zur abschließenden Prüfung antreten darf.

 

Studienrichtung „Industrielle Umweltschutz- und Verfahrenstechnik“

Es müssen alle u.a. 20 SST und 27,5 ECTS nachgewiesen werden.

LehrveranstaltungenSSTECTS
Grundzüge der Abfalltechnik und Abfallwirtschaft 2 2
Spezielle Abfallwirtschaft 2 2,5
Behandlung von gefährlichen Abfällen 2 3,5
Entsorgungslogistik 2 3
Stoffstromanalyse, Kreislaufwirtschaft und Bilanzierung/LCA 3 3,5
Übungen zu EDV-gestützte Bilanzierung/LCA 2 4
Öko-Controlling 2 3,5
Umweltrecht (Abfallrecht) 3 3
Moderations- und Problemlösungstechniken 2 2,5
Summe2027,5
Studienrichtung „Umwelt- und Klimaschutztechnik“ und „Recyclingtechnik“

Zusätzlich zu den u.a. PFLICHT-Lehrveranstaltungen müssen aus der Tabelle WAHL-Lehrveranstaltungen mindestens 5 SST und 8 ECTS positiv absolviert sein.

PFLICHT-LehrveranstaltungenSSTECTS
Grundzüge der Abfalltechnik und Abfallwirtschaft 2 2
Spezielle Abfallwirtschaft 2 2,5
Behandlung von gefährlichen Abfällen 2 3,5
Entsorgungslogistik 2 3
Methoden der Kreislauf- und Abfallwirtschaft 3 3,5
Umwelt- und Anlagenrecht 2 3
Abfallrecht 2 2
WAHL-Lehrveranstaltungen mind. 5 mind 8
Summe2027,5
WAHL-LehrveranstaltungenSSTECTS
Öko-Controlling / Sustainability Controlling 2 3,5
Sustainability Management 3 4,5
Management Systems 2 3
Kommunale Kreislaufwirtschaft 2 2,5
Spezielle Umweltanalytik und Probenahme 4 6
Toxikologie und Umweltschadstoffe 2 2,5